Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
Beschreibung
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf - Einwohnermeldestelle
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
Linie:- Bus: 300, 310, 800
- Haltestelle: Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
Linie:- Bus: 800
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
Linie:- Bus: 300, 310, 800
- Haltestelle: Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
Linie:- Bus: 800
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
Linie:- Bus: 300, 310, 800
- Haltestelle: Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
Linie:- Bus: 800
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 039000 97-180(Diesdorf)
Fax: 039000 288(Beetzendorf)
Telefon Festnetz: 039000 97-284(Beetzendorf)
Telefon Festnetz: 039000 97-285(Diesdorf)
E-Mail: info@vg-beetzendorf.de
Internet
Bankverbindung
VBG Beetzendorf-Diesdorf
Empfänger: VBG Beetzendorf-Diesdorf
IBAN: DE44 8105 5555 3022 0026 87
BIC: NOLADE21SAW
Bankinstitut: Sparkasse Altmark West
Weitere Informationen
Nur das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen erreichbar.
erforderliche Unterlagen
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
- Ihren bisherigen Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunde,
- bei der Antragstellung für ein Kind :
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
- die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
- den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre: Gebühr 92.00 EUR
Reisepass für Personen über 24 Jahre: Gebühr 70.00 EUR
Reisepass für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
verreisen, Reisepaß, anderer Pass, Ausweis, e-Pass, Identifikation, Reiseausweis, Urlaub, Ferien