Reisepass für Vielreisende beantragen
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Reisepass ausstellen für Vielreisende
Sie benötigen sehr oft einen Reisepass? Beantragen Sie einen Reisepass für Vielreisende
Beschreibung
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Gräfenhainichen - SB Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Friedrich-Ebert-Str. (hinter dem Rathaus), mit Parkscheibe
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Friedrich-Ebert-Str. (hinter dem Rathaus), mit Parkscheibe
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Gräfenhainichen, Markt (Anrufbus)
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten Bürgerservice Montag: 09:00 Uhr-13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr-16:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr-12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr-12:00 Uhr Sprechzeiten Fachämter Montag 09:00 Uhr-11:30 Uhr Dienstag 09:00 Uhr-11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr-11:30 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr-11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr-11:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034953 357-42
Telefon Festnetz: 034953 357-40
Fax: 034953 357-59
E-Mail: buergerservice@graefenhainichen.de
E-Mail: fundbuero@graefenhainichen.de
E-Mail: buergeramt@graefenhainichen.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
- ggf. Geburtsurkunde
Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Sie sind deutscher Staatsbürger
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
- Reisepass: ca. 4 Wochen
- Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen
Kosten
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
- Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,50 Euro
Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Reisepass – 48 Seiten: 92,00 Euro
- Express-Reisepass – 48 Seiten: 124,00 Euro
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen
Weitere Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Reiseausweis, Ausweis, Identifikation, Biometrischer Reisepass, verreisen, 48-Seiten Reisepass, Urlaub, Pass, ePass, Ferien, Vielreisepass, Europapass, Reisepaß