Reisepass für Vielreisende beantragen
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Reisepass ausstellen für Vielreisende
Sie benötigen sehr oft einen Reisepass? Beantragen Sie einen Reisepass für Vielreisende
Beschreibung
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
SG Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
Hausanschrift
Parkplatz: Friedrichstraße
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz: Köthener Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Bahnbrückental
Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck
Bahnbrückental
Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck
Bahnbrückental
Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck
Bahnbrückental
Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck
Schönebeck - Hauptbahnhof
Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
Schönebeck - Hauptbahnhof
S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
Stadtverwaltung
Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck
Stadtwerke
Bus: Stadtverkehr Linie 130
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Dienstag: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 14:00 Uhr Sonnabend: geschlossen
Kontakt
Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
Hausanschrift
Parkplatz: Friedrichstraße
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz: Köthener Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Bahnbrückental
Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck
Bahnbrückental
Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck
Bahnbrückental
Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck
Bahnbrückental
Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck
Schönebeck - Hauptbahnhof
Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
Schönebeck - Hauptbahnhof
S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
Stadtverwaltung
Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck
Stadtwerke
Bus: Stadtverkehr Linie 130
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sonnabend: geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
- ggf. Geburtsurkunde
Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Sie sind deutscher Staatsbürger
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
- Reisepass: ca. 4 Wochen
- Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen
Kosten
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
- Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,50 Euro
Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Reisepass – 48 Seiten: 92,00 Euro
- Express-Reisepass – 48 Seiten: 124,00 Euro
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen
Weitere Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Reiseausweis, Ausweis, Identifikation, Biometrischer Reisepass, verreisen, 48-Seiten Reisepass, Urlaub, Pass, ePass, Ferien, Vielreisepass, Europapass, Reisepaß