Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Reisepass für Vielreisende beantragen

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Reisepass ausstellen für Vielreisende

    Sie benötigen sehr oft einen Reisepass? Beantragen Sie einen Reisepass für Vielreisende

    Beschreibung

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Sangerhausen - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7 a

    06526 Sangerhausen

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Sangerhausen Busbahnhof

    Bus: 41

    Bus: 42


    Sangerhausen, Busbahnhof

    Regionalbahn: Halle-Sangerhausen-Kassel Wilhelmshöhe

    Regionalbahn: Halle-Sangerhausen-Erfurt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 15:00 Uhr Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und jeden ersten Samstag im Monat von 9:00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03464 565-444

    Fax: 03464 565-443

    E-Mail: Stadtbuero@stadt.Sangerhausen.de

    Bankverbindung

    Stadt Sangerhausen

    Empfänger: Stadt Sangerhausen

    IBAN: DE84 8005 5008 0361 1000 00

    BIC: NOLADE21EIL

    Bankinstitut: Sparkasse Mansfeld-Südharz

    Version

    Technisch erstellt am 08.06.2015 (von: Mathias, Martina)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Erdmann, Carsten)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • ggf. Geburtsurkunde

    Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Sie sind deutscher Staatsbürger
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    • Reisepass: ca. 4 Wochen
    • Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen

    Kosten

    Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
    • Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,50 Euro

    Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass – 48 Seiten: 92,00 Euro
    • Express-Reisepass – 48 Seiten: 124,00 Euro

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 27.12.2013 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Reiseausweis, Ausweis, Identifikation, Biometrischer Reisepass, verreisen, 48-Seiten Reisepass, Urlaub, Pass, ePass, Ferien, Vielreisepass, Europapass, Reisepaß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)