Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Reisepass für Vielreisende beantragen

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Reisepass ausstellen für Vielreisende

    Sie benötigen sehr oft einen Reisepass? Beantragen Sie einen Reisepass für Vielreisende

    Beschreibung

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Westliche Börde Einwohnermeldeamt Gröningen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 7

    39397 Gröningen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 39403 1580

    Fax: +49 39403 158299

    E-Mail: post@westlicheboerde.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 23.08.2018 (von: Webservice, VGem Westliche Börde)

    Technisch geändert am 11.12.2024 (von: Webservice, VGem Westliche Börde)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Westliche Börde Einwohnermeldeamt Hamersleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Columbusstraße 26

    39393 Am Großen Bruch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 39403 158850

    Fax: +49 39403 158299

    E-Mail: post@westlicheboerde.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.08.2018 (von: Webservice, VGem Westliche Börde)

    Technisch geändert am 11.12.2024 (von: Webservice, VGem Westliche Börde)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • ggf. Geburtsurkunde

    Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Sie sind deutscher Staatsbürger
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    • Reisepass: ca. 4 Wochen
    • Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen

    Kosten

    Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
    • Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,50 Euro

    Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass – 48 Seiten: 92,00 Euro
    • Express-Reisepass – 48 Seiten: 124,00 Euro

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 27.12.2013 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Reiseausweis, Ausweis, Identifikation, Biometrischer Reisepass, verreisen, 48-Seiten Reisepass, Urlaub, Pass, ePass, Ferien, Vielreisepass, Europapass, Reisepaß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)