Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Diebstahl eines Reisepasses melden

    Beschreibung

    Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Gräfenhainichen - SB Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06773 Gräfenhainichen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Friedrich-Ebert-Str. (hinter dem Rathaus), mit Parkscheibe
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Friedrich-Ebert-Str. (hinter dem Rathaus), mit Parkscheibe
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gräfenhainichen, Markt (Anrufbus)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Bürgerservice Montag: 09:00 Uhr-13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr-16:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr-12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr-12:00 Uhr Sprechzeiten Fachämter Montag 09:00 Uhr-11:30 Uhr Dienstag 09:00 Uhr-11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr-11:30 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr-11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr-11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034953 357-42

    Telefon Festnetz: 034953 357-40

    Fax: 034953 357-59

    E-Mail: fundbuero@graefenhainichen.de

    E-Mail: buergerservice@graefenhainichen.de

    E-Mail: buergeramt@graefenhainichen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Bürger mit Kinderwagen bitte vorab telefonisch anmelden.

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2023

    Stichwörter

    Ferien, Reiseausweis, anderer Pass, verreisen, Urlaub, e-Pass, Identifikation, Ausweis, Reisepaß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English