Diebstahl eines Reisepasses melden
Beschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Teutschenthal - 2.42 - Einwohnermeldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Teutschenthal - Sparkasse
Linie:- Bus: 312
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Reisepaß, Identifikation, Urlaub, Ausweis, verreisen, e-Pass, anderer Pass, Ferien, Reiseausweis