Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Diebstahl eines Reisepasses melden

    Beschreibung

    Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Braunsbedra - Einwohnermeldeamt, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06242 Braunsbedra

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034633 40-119

    Fax: 034633 40-130

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2023

    Stichwörter

    Ferien, Reiseausweis, anderer Pass, verreisen, Urlaub, e-Pass, Identifikation, Ausweis, Reisepaß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English