Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Diebstahl eines Reisepasses melden

    Beschreibung

    Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeitzer Straße 15

    06722 Droyßig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Droßdorf (Burgenlandkreis)
      Linie:
      • Bus: Droßdorf (Burgenlandkreis)
    • Haltestelle: Droyßig, Markt
      Linie:
      • Bus: Droyßig, Markt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Schulweg 23

    06712 Droßdorf

    Bürgerbüro Droßdorf

    Haltestellen

    • Haltestelle: Droßdorf (Burgenlandkreis)
      Linie:
      • Bus: Droßdorf (Burgenlandkreis)
    • Haltestelle: Droyßig, Markt
      Linie:
      • Bus: Droyßig, Markt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Zeitzer Str. 15

    06722 Droyßig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Droßdorf (Burgenlandkreis)
      Linie:
      • Bus: Droßdorf (Burgenlandkreis)
    • Haltestelle: Droyßig, Markt
      Linie:
      • Bus: Droyßig, Markt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    in Droyßig Montag: 13:00-15:00 Uhr Dienstag: 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr Freitag: geschlossen in Droßdorf Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034425 414-51

    Telefon Festnetz: 03441 725153

    Fax: 034425 271-87

    Telefon Festnetz: 034425 414-52

    E-Mail: einwohnermeldeamt@vgem-dzf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    nur das Erdgeschoss ist ebenerdig und behindertengerecht erreichbar

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2023

    Stichwörter

    Ferien, Reiseausweis, anderer Pass, verreisen, Urlaub, e-Pass, Identifikation, Ausweis, Reisepaß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English