Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Diebstahl eines Reisepasses melden

    Beschreibung

    Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 23

    06712 Droßdorf

    Bürgerbüro Droßdorf

    Droßdorf (Burgenlandkreis)

    Bus: Droßdorf (Burgenlandkreis)


    Droyßig, Markt

    Bus: Droyßig, Markt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Zeitzer Str. 15

    06722 Droyßig

    Droßdorf (Burgenlandkreis)

    Bus: Droßdorf (Burgenlandkreis)


    Droyßig, Markt

    Bus: Droyßig, Markt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Zeitzer Straße 15

    06722 Droyßig

    Droßdorf (Burgenlandkreis)

    Bus: Droßdorf (Burgenlandkreis)


    Droyßig, Markt

    Bus: Droyßig, Markt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    in Droyßig Montag: 13:00-15:00 Uhr Dienstag: 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr Freitag: geschlossen in Droßdorf Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: einwohnermeldeamt@vgem-dzf.de

    Telefon Festnetz: 034425 414-51

    Telefon Festnetz: 034425 414-52

    Telefon Festnetz: 03441 725153

    Fax: 034425 271-87

    Weitere Informationen

    nur das Erdgeschoss ist ebenerdig und behindertengerecht erreichbar

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2019 (von: Droyßiger - Zeitzer Forst, Werbservice)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2013 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 27.12.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Identifikation, verreisen, anderer Pass, Reiseausweis, Ausweis, Urlaub, Ferien, e-Pass, Reisepaß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)