Diebstahl eines Reisepasses melden
Beschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Oebisfelde-Weferlingen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Oebisfelde, Schule
Bus: Oebisfelde, Schule
Weferlingen, Platz der Jugend
Bus: Weferlingen, Platz der Jugend
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Oebisfelde, Schule
Bus: Oebisfelde, Schule
Weferlingen, Platz der Jugend
Bus: Weferlingen, Platz der Jugend
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Oebisfelde, Schule
Bus: Oebisfelde, Schule
Weferlingen, Platz der Jugend
Bus: Weferlingen, Platz der Jugend
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Termine sind auch nach vorheriger Absprache möglich
Kontakt
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte tel. Voranmeldung
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Identifikation, verreisen, anderer Pass, Reiseausweis, Ausweis, Urlaub, Ferien, e-Pass, Reisepaß