Diebstahl eines Reisepasses melden
Beschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Zerbst/Anhalt - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Schloßfreiheit
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Schloßfreiheit
Anzahl: 45
Gebühren: ja
Zerbst, Roter Garten
Bus: 452
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr (Anmeldeschluss: 17.30 Uhr) Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr (Anmeldeschluss: 16.30 Uhr) Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03923 754-181
Telefon Festnetz: 03923 754-180
Telefon Festnetz: 03923 754-191
Fax: 03923 754-190
E-Mail: info@stadt-zerbst.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Identifikation, verreisen, anderer Pass, Reiseausweis, Ausweis, Urlaub, Ferien, e-Pass, Reisepaß