Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Diebstahl eines Reisepasses melden

    Beschreibung

    Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Muldestausee - Einwohnermeldeamt und Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuwerk 3

    06774 Muldestausee

    im OT Pouch

    Parkplatz: hinter dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 36
    Gebühren: nein

    Poucher Hauptstraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.30 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03493 92995-18

    Telefon Festnetz: 03493 92995-17

    Fax: 03493 92995-95

    E-Mail: meldeamt@gemeinde-muldestausee.de

    Formulare

    Anzeige über den Verlust / das Wiederauffinden eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderausweises, vorläufigen Personalausweises oder vorläufigen Reisepasses

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2010 (von: Cordelia Stark)

    Technisch geändert am 14.10.2024 (von: Schröter, André)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2013 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 27.12.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Identifikation, verreisen, anderer Pass, Reiseausweis, Ausweis, Urlaub, Ferien, e-Pass, Reisepaß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)