Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
Beschreibung
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Für Könnern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
- Ihren bisherigen Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunde,
- bei der Antragstellung für ein Kind :
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
- die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
- den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.
Fristen
Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre)
Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller unter 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre: Gebühr 70.00 EUR
Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR
Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre: Gebühr 92.00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Reisepaß, verreisen, Urlaub, Ferien, Reiseausweis, Ausweis, Identifikation, anderer Pass