Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
Beschreibung
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Schkopau - IV Ordnungsamt - Einwohnermeldeamt und Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Das Erdgeschoss des Bürgerhauses ist rollstuhlgerecht erreichbar. Dort befinden sich die wichtigsten Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. In einem Besprechungsraum im Erdgeschoss kann bei Erfordernis Rücksprache mit anderen Gesprächspartnern aus der Gemeindeverwaltung geführt werden.
Öffnungszeiten
Montag:       nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag:     09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch:     nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag:  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag:        nach vorheriger Terminvereinbarung
Bankverbindung
Gemeinde Schkopau
Empfänger: Gemeinde Schkopau
IBAN: DE74 8005 3762 3630 0012 88
BIC: NOLADE21HAL
Bankinstitut: Saalesparkasse
erforderliche Unterlagen
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
- Ihren bisherigen Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunde,
- bei der Antragstellung für ein Kind :
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
- die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
- den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.
Fristen
Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre)
Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller unter 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre: Gebühr 70.0 EUR
Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR
Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre: Gebühr 92.0 EUR
Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
verreisen, anderer Pass, Urlaub, Identifikation, Ausweis, Reiseausweis, Ferien, Reisepaß