Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
Beschreibung
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Salzatal - Pass- und Meldewesen
Beschreibung
Gehbeeinträchtigte Personen oder Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorab telefonisch an.
Adresse
Hausanschrift
Salzmünde, Schulstr.
Bus: Salzmünde, Schulstr.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Salzmünde, Schulstr.
Bus: Salzmünde, Schulstr.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich von 9:00 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichen, sowie zusätzlich dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:00 Uhr. Terminanmeldungen können telefonisch, per Mail über den jeweiligen Fachbereich oder über unsere Online-Terminvergabe erfolgen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entscheiden, ob für die Erledigung Ihres Anliegens ein persönliches Erscheinen erforderlich ist. Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit uns per Mail unter info@gemeinde-salzatal.de über Ihr Anliegen in Kenntnis zu setzen.
Kontakt
Weitere Informationen
Gehbeeinträchtigte Personen oder Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorab telefonisch an.
Stichwörter
Personalausweis
erforderliche Unterlagen
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
- Ihren bisherigen Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunde,
- bei der Antragstellung für ein Kind :
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
- die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
- den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.
Fristen
Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre)
Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller unter 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre: Gebühr 70.0 EUR
Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR
Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre: Gebühr 92.0 EUR
Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Reisepaß, Ferien, Ausweis, Identifikation, Reiseausweis, anderer Pass, Urlaub, verreisen