Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen

    Beschreibung

    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Salzatal - Pass- und Meldewesen

    Beschreibung

    Gehbeeinträchtigte Personen oder Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Straße der Einheit 12a

    06198 Salzmünde

    Haltestellen

    • Haltestelle: Salzmünde, Schulstr.
      Linie:
      • Bus: Salzmünde, Schulstr.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Straße der Einheit 12a

    06198 Salzmünde

    Haltestellen

    • Haltestelle: Salzmünde, Schulstr.
      Linie:
      • Bus: Salzmünde, Schulstr.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich von 9:00 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichen, sowie zusätzlich dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:00 Uhr. Der Zugang zur Gemeindeverwaltung ist nach vorheriger Terminabstimmung mit dem jeweiligen Fachbereich bzw. Mitarbeiter*in unter Einhaltung der aktuell gültigen Hygienemaßnahmen gewährt. Verbindliche Terminanmeldungen erfolgen telefonisch oder per Mail über den jeweiligen Fachbereich. Die zuständigen Mitarbeiter*innen werden entscheiden, ob für die Erledigung Ihres Anliegens ein persönliches Erscheinen erforderlich ist. Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit uns per Mail unter info@gemeinde-salzatal.de über Ihr Anliegen in Kenntnis zu setzen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034609 28-109

    Fax: 034609 28-200

    E-Mail: einwohner@gemeinde-salzatal.de

    Weitere Informationen

    Gehbeeinträchtigte Personen oder Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Stichwörter

    Personalausweis

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
    • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
    • Ihren bisherigen Reisepass,
    • Ihre Geburtsurkunde,
    • bei der Antragstellung für ein Kind :
      • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
      • die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
      • den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.

    Fristen

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller unter 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre: Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre: Gebühr 92.00 EUR

    Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Stichwörter

    verreisen, Ausweis, Reiseausweis, Identifikation, Urlaub, Reisepaß, anderer Pass, Ferien

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English