Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen

    Beschreibung

    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Burg - 2.2 Sachgebiet Bürgerservice/Wohngeld mit Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Alten Kaserne 2

    39288 Burg

    Parkplatz: Parkplatz am Haus, Bitte Parkzeit beachten.
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    Burg, Verwaltungszentrum

    Bus: Linie 700 und 704

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1132

    39281 Burg

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mi.  geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Fr.  09:00 - 12:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Der Aufzug befindet sich an der Stirnseite des Hauses.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 19.09.2024 (von: Neubauer, Thomas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
    • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
    • Ihren bisherigen Reisepass,
    • Ihre Geburtsurkunde,
    • bei der Antragstellung für ein Kind :
      • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
      • die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
      • den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.

    Fristen

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller unter 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre: Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre: Gebühr 92.0 EUR

    Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2013 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Stichwörter

    Reisepaß, Ferien, Ausweis, Identifikation, Reiseausweis, anderer Pass, Urlaub, verreisen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)