Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen

    Beschreibung

    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Halberstadt - 3.14 Bürgerbüro, Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Holzmarkt 1

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Rathaus - Holzmarkt 1

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Hinweis: Mit unserer Online-Terminvergabe können Sie selbstständig einen Termin bei uns reservieren. Sie können das Bürgerbüro auch ohne Termin aufsuchen. Bitte planen Sie dann jedoch ggf. Wartezeiten mit ein. Montag: 09.00-16.00, Dienstag: 09.00-18.00, Mittwoch: 09.00-13.00 (nur mit Termin), Donnerstag: 09.00-16.00, Freitag: 09.00-13.00 jeden ersten Samstag im Monat von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3941 55-2233

    E-Mail: standesamt@halberstadt.de

    E-Mail: buergerbuero@halberstadt.de

    Kontaktperson

    • Frau Deter

      Telefon Festnetz: +49 3941 552233

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
    • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
    • Ihren bisherigen Reisepass,
    • Ihre Geburtsurkunde,
    • bei der Antragstellung für ein Kind :
      • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
      • die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
      • den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.

    Fristen

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller unter 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre: Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre: Gebühr 92.00 EUR

    Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Stichwörter

    Urlaub, Identifikation, anderer Pass, Ferien, verreisen, Reisepaß, Reiseausweis, Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English