Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
Beschreibung
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Droßdorf (Burgenlandkreis)
Linie:- Bus: Droßdorf (Burgenlandkreis)
- Haltestelle: Droyßig, Markt
Linie:- Bus: Droyßig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Droßdorf (Burgenlandkreis)
Linie:- Bus: Droßdorf (Burgenlandkreis)
- Haltestelle: Droyßig, Markt
Linie:- Bus: Droyßig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Droßdorf (Burgenlandkreis)
Linie:- Bus: Droßdorf (Burgenlandkreis)
- Haltestelle: Droyßig, Markt
Linie:- Bus: Droyßig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
in Droyßig Montag: 13:00-15:00 Uhr Dienstag: 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr Freitag: geschlossen in Droßdorf Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034425 414-51
Telefon Festnetz: 03441 725153
Fax: 034425 271-87
Telefon Festnetz: 034425 414-52
E-Mail: einwohnermeldeamt@vgem-dzf.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
- Ihren bisherigen Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunde,
- bei der Antragstellung für ein Kind :
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
- die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
- den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.
Fristen
Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre)
Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller unter 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre: Gebühr 70.00 EUR
Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR
Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre: Gebühr 92.00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Reisepaß, verreisen, Urlaub, Ferien, Reiseausweis, Ausweis, Identifikation, anderer Pass