Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen

    Beschreibung

    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 13

    06679 Hohenmölsen

    Parkplätze

    • Parkplatz: An der Kirche
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Am Markt
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Am Markt
      Anzahl: 8  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Hohenmölsen
      Linien:
      • Bus: MDV 780, 782, 784, 794, 800, 801
      • Bus: MDV 802, 804-808, 811, 816

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 12

    06676 Hohenmölsen

    Öffnungszeiten

    Montag: 13.00-15.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: Keine Sprechzeit, Termine nach Vereinbarung Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr Sonderöffnungszeiten Bürgerbüro: jeden ersten Sonnabend im Monat: 9.00-11.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034441 42-221

    Telefon Festnetz: 034441 42-215

    E-Mail: einwohnermeldeamt@stadt-hohenmoelsen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Klingel für Rollstuhlfahrer vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
    • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
    • Ihren bisherigen Reisepass,
    • Ihre Geburtsurkunde,
    • bei der Antragstellung für ein Kind :
      • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
      • die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
      • den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.

    Fristen

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller unter 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre: Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre: Gebühr 92.00 EUR

    Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Stichwörter

    Reisepaß, Ferien, verreisen, Identifikation, Ausweis, Urlaub, Reiseausweis, anderer Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de