Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen

    Beschreibung

    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Oebisfelde-Weferlingen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 10

    39356 Oebisfelde

    Haltestellen

    • Haltestelle: Oebisfelde, Schule
      Linie:
      • Bus: Oebisfelde, Schule
    • Haltestelle: Weferlingen, Platz der Jugend
      Linie:
      • Bus: Weferlingen, Platz der Jugend

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Theodor-Müller-Straße 16a

    39646 Oebisfelde

    Haltestellen

    • Haltestelle: Oebisfelde, Schule
      Linie:
      • Bus: Oebisfelde, Schule
    • Haltestelle: Weferlingen, Platz der Jugend
      Linie:
      • Bus: Weferlingen, Platz der Jugend

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lange Straße 19

    39646 Oebisfelde

    Haltestellen

    • Haltestelle: Oebisfelde, Schule
      Linie:
      • Bus: Oebisfelde, Schule
    • Haltestelle: Weferlingen, Platz der Jugend
      Linie:
      • Bus: Weferlingen, Platz der Jugend

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Termine sind auch nach vorheriger Absprache möglich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039002 480-0

    Fax: 039002 480-10

    E-Mail: info@stadt-oebisfelde-weferlingen.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte tel. Voranmeldung

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
    • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
    • Ihren bisherigen Reisepass,
    • Ihre Geburtsurkunde,
    • bei der Antragstellung für ein Kind :
      • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
      • die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
      • den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.

    Fristen

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller unter 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre: Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre: Gebühr 92.00 EUR

    Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Stichwörter

    verreisen, Ausweis, Reiseausweis, Identifikation, Urlaub, Reisepaß, anderer Pass, Ferien

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English