Reisepass express beantragen
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie den Reisepass in einem Expressverfahren beantragen.
Beschreibung
Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Verfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen.
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Verfahren beantragt werden.
Sie können Ihren Reisepass im Expressverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird; es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Einwohnermeldewesen
Beschreibung
Rathaus II, Erdgeschoss links
Adresse
Postanschrift
Schlossgartenstraße 16
06406 Bernburg
Rathaus I
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 65
06392 Bernburg (Saale)
Rathaus I
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1265
06392 Bernburg (Saale)
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:geschlossen Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch:09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr Freitag:09:00 – 12:00 UhrSamstag:09:00 – 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat) Hinweis: An der Aufrufanlage für das Einwohnermeldeamt können Tickets innerhalb der Öffnungszeiten nur zu den folgenden Zeiten gezogen werden: - Dienstag bis Freitag an den Vormittagen 09:00 Uhr bis 11:45 Uhr - Dienstagnachmittag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr - Donnerstagnachmittag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Es erfolgt die Abarbeitung aller bis zu diesem Zeitpunkt gezogenen Ticketnummern.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03471 659-310
Fax: 03471 659-309
Weitere Informationen
Rathaus II, Erdgeschoss links
Rollstuhlgerecht ist nur das Erdgeschoss im Rathaus II. Es ist nur ein Zugang für Rollstuhlfahrer im Hinterhof des Rathauses II bis in das Erdgeschoss vorhanden.
Vor dem Haupteingang befindet sich links die Briefkastenanlage der Stadtverwaltung, an der sich ein Klingelknopf befindet. Dieser ist vorzugsweise von Rollstuhlfahrern und Gehbehinderten zu betätigen. Ein/e Mitarbeiter/Mitarbeiterin meldet sich und hilft entsprechend weiter.
erforderliche Unterlagen
- biometrisches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass
- falls vorhanden: gültiges Ausweis-Dokument, zum Beispiel Personalausweis, oder alter Reisepass, falls dieser noch gültig ist.
- unter Umständen: Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, falls Angaben zur Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind.
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag für einen Express-Reisepass können Sie nur vor Ort im Bürgeramt stellen. Das können nur Sie persönlich machen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.
Fristen
Gültigkeit:
- bis 24 Jahre: 6 Jahre
- ab 24 Jahre: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
- in der Regel innerhalb von 3 Werktagen
Kosten
- wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: EUR 37,50
- wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: EUR 70,00
- für einen Express-Antrag: zusätzlich EUR 32,00
- für einen Reisepass mit 48 Seiten: zusätzlich EUR 22,00
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Weitere Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder aber ein Personalausweis genügt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Ref. DV 2 am 03.06.2021
Stichwörter
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