Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen

    Beschreibung

    Das Integrationsamt hat als wesentliche Aufgabe die möglichst dauerhafte Eingliederung und Teilhabe schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Es ist gleichermaßen Ansprechpartner für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

    Zu den Schwerpunktaufgaben gehören u. a.

    • Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber (Begleitende Hilfen im Arbeitsleben)
    • der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
    • die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
    • Integrationsprojekte
    • Widerspruchsausschuss
    • Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt (Referat 608 - Integrationsamt).

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Integrationsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hansering 15

    06108 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-1672

    Fax: 0345 514-1609

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen (Integrationsamt)
    Fragebogen / Antrag des Arbeitgebers zur Ausstattung von behindertengerechten Arbeits- und Ausbildungsplätzen für gleichgestellten / schwerbehinderten Menschen (§ 26 SchwbAV)
    Kurzantrag des schwerbehinderten Menschen auf Gewährung einer finanziellen Leistung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
    Fragebogen / Antrag des Arbeitgebers zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für gleichgestellte/schwerbehinderte Menschen (§ 15 SchwbAV)
    Fragebogen / Antrag des Arbeitgebers für Gebärdendolmetscher (§ 26 (4) SchwbAV)
    Kurzantrag der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers auf Gewährung einer finanziellen Leistung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
    Fragebogen / Antrag des Arbeitgebers bei außergewöhnlichen Belastungen - Minderleistung / personelle Unterstützung(§ 27 SchwbAV)
    Fragebogen / Antrag des gleichgestellten / schwerbehinderten Menschen auf Leistungen nach der SchwbAV
    Fragebogen / Antrag des schwerbehinderten Menschen auf Gewährung einer finanziellen Leistung aus Mitteln der Ausgleichsabgabeverordnung für Arbeitsassistenz gemäß § 17 Abs. 1a SchwbAV

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es ist eine formlose Beantragung möglich. Spezielle Antragsvordrucke für Leistungen der Begleitenden Hilfe und für das Zustimmungsverfahren bei Kündigungen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Integrationsamt

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Stichwörter

    Kündigungsschutz, Ausgleichsabgabe, Schwerbehindertenrecht, schwerbehinderte Menschen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English