Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen
Beschreibung
Das Integrationsamt hat als wesentliche Aufgabe die möglichst dauerhafte Eingliederung und Teilhabe schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Es ist gleichermaßen Ansprechpartner für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Zu den Schwerpunktaufgaben gehören u. a.
- Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber (Begleitende Hilfen im Arbeitsleben)
- der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
- Integrationsprojekte
- Widerspruchsausschuss
- Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt (Referat 608 - Integrationsamt).
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Integrationsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Formulare
Fragebogen / Antrag des Arbeitgebers zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für gleichgestellte/schwerbehinderte Menschen (§ 15 SchwbAV)
Fragebogen / Antrag des Arbeitgebers für Gebärdendolmetscher (§ 26 (4) SchwbAV)
Fragebogen / Antrag des Arbeitgebers bei außergewöhnlichen Belastungen – Minderleistung / personelle Unterstützung(§ 27 SchwbAV)
Fragebogen / Antrag des gleichgestellten / schwerbehinderten Menschen auf Leistungen nach der SchwbAV
Fragebogen / Antrag des Arbeitgebers zur Ausstattung von behindertengerechten Arbeits- und Ausbildungsplätzen für gleichgestellten / schwerbehinderten Menschen (§ 26 SchwbAV)
Antrag auf Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen (Integrationsamt)
Kurzantrag des schwerbehinderten Menschen auf Gewährung einer finanziellen Leistung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
Kurzantrag der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers auf Gewährung einer finanziellen Leistung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
Fragebogen / Antrag des schwerbehinderten Menschen auf Gewährung einer finanziellen Leistung aus Mitteln der Ausgleichsabgabeverordnung für Arbeitsassistenz gemäß § 17 Abs. 1a SchwbAV
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es ist eine formlose Beantragung möglich. Spezielle Antragsvordrucke für Leistungen der Begleitenden Hilfe und für das Zustimmungsverfahren bei Kündigungen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Integrationsamt 
Stichwörter
Schwerbehindertenrecht, Kündigungsschutz, schwerbehinderte Menschen, Ausgleichsabgabe