Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass beantragen

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Gesundheitsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Hausanschrift

    Wendstraße 30

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Krankenhaus
      Linie:
      • Bus: Krankenhaus
    • Haltestelle: Krankenhaus
      Linie:
      • Bus: Krankenhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3931 60-7901

    Fax: +49 3931 60-7902

    E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-stendal.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es sind ggf. Unterlagen erforderlich, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English