Leichenpass beantragen
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Salzlandkreis - 34 Fachdienst Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
34 Fachdienst Gesundheit
06400 Bernburg (Saale)
Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 34 Fachdienst Gesundheit, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).
Öffnungszeiten
Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr Sozialpsychiatrischer Dienst Regionalstelle Staßfurt: Montag: 13:00-16:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1501(Fachdienstleitung/ SG Ärztliche Dienste)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1539(SG Betreuungsbehörde)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1732(SG Umwelthygiene und Infektionsschutz)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1500(SG Sozialpsychiatrischer Dienst)
Fax: +49 3471 684-551470
E-Mail: gesundheit@kreis-slk.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es sind ggf. Unterlagen erforderlich, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Hinweise für Salzlandkreis: Spezialisierung für den Salzlandkreis
Verwaltungskostensatzung Salzlandkreis: Gebühr 50.0 EUR
Hinweise für Salzlandkreis
Verwaltungskostensatzung Salzlandkreis: Gebühr 50.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
QSKommune