Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass beantragen

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Salzlandkreis - 34 Fachdienst Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomas-Müntzer-Straße 41

    06406 Bernburg (Saale)

    Hausanschrift

    34 Fachdienst Gesundheit

    06400 Bernburg (Saale)

    Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 34 Fachdienst Gesundheit, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr Sozialpsychiatrischer Dienst Regionalstelle Staßfurt: Montag: 13:00-16:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1501(Fachdienstleitung/ SG Ärztliche Dienste)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1539(SG Betreuungsbehörde)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1732(SG Umwelthygiene und Infektionsschutz)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1500(SG Sozialpsychiatrischer Dienst)

    Fax: +49 3471 684-551470

    E-Mail: gesundheit@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2011 (von: Anita Reher)

    Technisch geändert am 04.07.2024 (von: Pressel, Elke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Es sind ggf. Unterlagen erforderlich, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Salzlandkreis: Spezialisierung für den Salzlandkreis

    Verwaltungskostensatzung Salzlandkreis: Gebühr 50.0 EUR

    Hinweise für Salzlandkreis

    Verwaltungskostensatzung Salzlandkreis: Gebühr 50.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 17.08.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)