Leichenpass beantragen
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.
Ansprechpartner
SG Hygiene
Beschreibung
Aufgabenbereiche:
- Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Infektionsschutz)
- Überwachung der Qualität von Trink- u. Badewasser
- Gesundheitlicher Umweltschutz u. Bauhygiene
- Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen (Altenheime, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Schulen etc.)
- Wohnungshygiene (Schädlingsbefall, Innenraumluft, Schimmelpilzbefall)
- Überwachung des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Überwachung von Einrichtungen wie z. B. Frisöre, Fußpflege, Tattoo- u. Piercingstudios, ambulante Pflegedienste, Physiotherapien u. a.
- Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
- Kontrolle des Gesundheits- u. Umweltschutzes im Bereich des Einzelhandels und des privaten Endverbrauchers nach Chemiekaliengesetz
Tuberkulosefürsorge:
- Beratung zur Tuberkulose
- Prävention der Weiterverbreitung von Tuberkulose
- Kontrolle und Betreuung Erkrankter und deren Kontaktpersonen
- Vermittlung zwischen Patient, Fachärzten, Kliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen
- Durchführung von Tb-Testungen (auch für Auslandsaufenthalte)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Halle (Saale), Am Leipziger Turm
Linie:- Straßenbahn: Halle (Saale), Am Leipziger Turm
- Haltestelle: Merseburg, Schlossgarten
Linie:- Bus: Merseburg, Schlossgarten
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di: 08:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 17:30 Uhr Do: 08:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 15:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es sind ggf. Unterlagen erforderlich, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
QSKommune