Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass beantragen

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    SG Hygiene

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche:

    • Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Infektionsschutz)
    • Überwachung der Qualität von Trink- u. Badewasser
    • Gesundheitlicher Umweltschutz u. Bauhygiene
    • Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen (Altenheime, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Schulen etc.)
    • Wohnungshygiene (Schädlingsbefall, Innenraumluft, Schimmelpilzbefall)
    • Überwachung des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
    • Überwachung von Einrichtungen wie z. B. Frisöre, Fußpflege, Tattoo- u. Piercingstudios, ambulante Pflegedienste, Physiotherapien u. a.
    • Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
    • Kontrolle des Gesundheits- u. Umweltschutzes im Bereich des Einzelhandels und des privaten Endverbrauchers nach Chemiekaliengesetz

    Tuberkulosefürsorge:

    • Beratung zur Tuberkulose
    • Prävention der Weiterverbreitung von Tuberkulose
    • Kontrolle und Betreuung Erkrankter und deren Kontaktpersonen
    • Vermittlung zwischen Patient, Fachärzten, Kliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen
    • Durchführung von Tb-Testungen (auch für Auslandsaufenthalte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberaltenburg 4b

    06217 Merseburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Halle (Saale), Am Leipziger Turm
      Linie:
      • Straßenbahn: Halle (Saale), Am Leipziger Turm
    • Haltestelle: Merseburg, Schlossgarten
      Linie:
      • Bus: Merseburg, Schlossgarten

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di: 08:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 17:30 Uhr Do: 08:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03461 40-1740

    Fax: 03461 40-1777

    E-Mail: gesundheitsamt@saalekreis.de

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es sind ggf. Unterlagen erforderlich, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English