Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass beantragen

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    SG Hygiene

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche:

    • Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Infektionsschutz)
    • Überwachung der Qualität von Trink- u. Badewasser
    • Gesundheitlicher Umweltschutz u. Bauhygiene
    • Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen (Altenheime, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Schulen etc.)
    • Wohnungshygiene (Schädlingsbefall, Innenraumluft, Schimmelpilzbefall)
    • Überwachung des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
    • Überwachung von Einrichtungen wie z. B. Frisöre, Fußpflege, Tattoo- u. Piercingstudios, ambulante Pflegedienste, Physiotherapien u. a.
    • Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
    • Kontrolle des Gesundheits- u. Umweltschutzes im Bereich des Einzelhandels und des privaten Endverbrauchers nach Chemiekaliengesetz

    Tuberkulosefürsorge:

    • Beratung zur Tuberkulose
    • Prävention der Weiterverbreitung von Tuberkulose
    • Kontrolle und Betreuung Erkrankter und deren Kontaktpersonen
    • Vermittlung zwischen Patient, Fachärzten, Kliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen
    • Durchführung von Tb-Testungen (auch für Auslandsaufenthalte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberaltenburg 4b

    06217 Merseburg

    Halle (Saale), Am Leipziger Turm

    Straßenbahn: Halle (Saale), Am Leipziger Turm


    Merseburg, Schlossgarten

    Bus: Merseburg, Schlossgarten

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:30 Uhr  Do: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 15:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@saalekreis.de

    Telefon Festnetz: 03461 40-1740

    Fax: 03461 40-1777

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2009 (von: Christopher Sipp)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Webservice, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es sind ggf. Unterlagen erforderlich, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 17.08.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)