Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass beantragen

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Landkreis Jerichower Land - Gesundheitsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    39288 Burg

    Postanschrift

    Postfach 11 31

    39288 Burg

    Hausanschrift

    Brandenburger Straße 100

    39307 Genthin

    Krankenhaus

    Bus: Krankenhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00-12:00 Uhr Di: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Mi: 09:00-12:00 Uhr Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr Fr: 09:00 Uhr- 12:00 Uhr Hinweis abweichende Öffnungszeiten Amtsarzt Mo: 09:00-11:00 Uhr Do: 14:00-17:00 Uhr Gesundheitszeugnisse nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@lkjl.de

    Telefon Festnetz: 03921 949-5300

    Fax: 03921 949-9653

    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2011 (von: Janine Truetsch)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice LK Jerichower Land, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es sind ggf. Unterlagen erforderlich, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 17.08.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)