Leichenpass beantragen
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Landkreis Jerichower Land - Gesundheitsamt
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
39288 Burg
Postanschrift
Postfach 11 31
39288 Burg
Hausanschrift
Krankenhaus
Bus: Krankenhaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 09:00-12:00 Uhr Di: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Mi: 09:00-12:00 Uhr Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr Fr: 09:00 Uhr- 12:00 Uhr Hinweis abweichende Öffnungszeiten Amtsarzt Mo: 09:00-11:00 Uhr Do: 14:00-17:00 Uhr Gesundheitszeugnisse nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es sind ggf. Unterlagen erforderlich, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
QSKommune