Leichenpass beantragen
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Gesundheitsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 307
Gebühren: nein
Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
Bus: Stadtverkehr Linie 2 / Linienverkehr 620, 820
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1151
06601 Naumburg (Saale)
Öffnungszeiten
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.30 - 11.30 Uhr Sprechtage in Nebra - nach telefonischer Vereinbarung Sprechtage in Zeitz Dienstag - wie allgemeine Sprechzeiten weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Fax: 03445 73-1675(Fax Naumburg)
Fax: 03443 372-362(Fax Weißenfels)
E-Mail: gesundheitsamt@blk.de
Telefon Festnetz: 03443 372-363
erforderliche Unterlagen
Es sind ggf. Unterlagen erforderlich, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
QSKommune