Leichenpass beantragen
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Altmarkkreis Salzwedel - Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hinter dem Gebäude sind ausreichend Parkplätze
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Salzwedel
Linien:- Regionalbahn: ZOB Salzwedel
- Bus: ZOB Salzwedel
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Fr. geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Ramon Rulff (Amtsleiter)
Postanschrift
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03901 840-7501
erforderliche Unterlagen
Es sind ggf. Unterlagen erforderlich, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
QSKommune