Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass beantragen

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Hinweise für Halle (Saale): Leichenpass beantragen

    Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Gesundheit

    Beschreibung

    Gehört zu: Geschäftsbereich für Bildung und Soziales

    Der Fachbereich Gesundheit, als örtliche Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes, versteht sich als Dienstleister und Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) mit dem Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung durch die Umsetzung von gesundheitsfördernden Maßnahmen zu schützen und zu fördern.

    Das Aufgabenspektrum ist vielfältig und wird maßgeblich durch den gesetzlichen Auftrag vorgegeben. Der Fachbereich ist untergliedert in vier Abteilungen, welche ihre Dienststellen im gesamten Stadtgebiet haben, um sich der Verantwortung sowie den Bedürfnissen und Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Gesundheit bürgernah anzunehmen. 

    Die angebotenen Dienstleistungen des Fachbereiches finden Sie an den zugeordneten Bereichen unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals

    Leitung: Dr. Christine Gröger

    Zugeordnete Bereiche:

    Team Service
    Team Hygiene
    Betriebsärztlicher Dienst
    Abteilung Amtsgutachten, Sozialpsychiatrie
    Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit
    Abteilung Betreuungsbehörde, Koordination und Planung
    Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Niemeyerstraße 1

    06110 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 345 2213222

    Telefon Festnetz: +49 345 2213221

    E-Mail: gesundheit@halle.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Leichenpass beantragen, Datenschutzhinweis

    Stichwörter

    Gesundheitsamt, Gesundheitsförderung

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es sind ggf. Unterlagen erforderlich, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Halle (Saale): Leichenpass beantragen

    Erforderliche Unterlagen:

    • Totenschein
    • Sterbeurkunde
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Auftrag/Vollmacht an das Bestattungsinstitut
    • Beförderungsmittel
    • Route (von Absendeort - über Strecke - nach Bestimmungsort)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Halle (Saale): Leichenpass beantragen

    Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen bzw. von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Halle (Saale): Leichenpass beantragen

    Nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung fällt eine Gebühr in Höhe von 12,80 € an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English