Wilden Müll melden
Beschreibung
Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Stadt Oschersleben (Bode) - Öffentliche Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Brauwinkel
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Lindenstr.
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Lindenstr.
Anzahl: 100 Gebühren: nein - Parkplatz: Markt
Anzahl: 30 Gebühren: ja - Parkplatz: Hackelberg
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), ZOB, 600m
Linie:- Bus: 600, 603, 651, 653, 654, 655, 656, 657, 658
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), Hackelberg, 200m
Linie:- Bus: 669
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
Linie:- Regionalbahn: HEX 315 (Magdeburg - Halberstadt -Thale)
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
Linie:- Regionalbahn: HBX 260.5 (Berlin-Magdeburg-Halberstadt-Wernigerode-Goslar/Thale)
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
Linie:- Regionalbahn: HEX 328 (Magdeburg - Halberstadt - Blankenburg)
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), ZOB, 600m
Linie:- Bus: 668, 669
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 100252
39382 Oschersleben (Bode)
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
SEPA Basislastschriftmandat
Weitere Informationen
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Abfallüberwachung
Beschreibung
Aufgaben des Sachgebietes Abfallüberwachung
- Boden und Altlasten
- Altlastenkataster
- Landwirtschaft
- Landwirtschaftliche Verwertung von Abfällen
- Umsetzung der DüngeVO in Sachsen- Anhalt
- Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
- Cross Compliance
- Abfall
- Deponien
- kompostierbare Abfälle
- mineralische Abfälle
- gefährliche Abfälle
- illegale Abfallablagerungen (Wildmüll)
- Altfahrzeuge
- Altholz
- Sammeln und Befördern von Abfälle
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4456
Fax: +49 3904 7240-54150
E-Mail: natur-umwelt@landkreis-boerde.de
Kontaktperson
Herr Thomas Kretschmer (Sachgebietsleiter)
Fax: +49 3904 7240-54150
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4342
E-Mail: natur-umwelt@landkreis-boerde.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Formulare
Hinweise für Oschersleben (Bode): Spezialisierung
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
"Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016
Stichwörter
Fahrrad ohne Räder, Unrat, Waschmaschine, herrenlose Räder, Bauschutt, unerlaubte Entsorgung, Müllabfuhr, Fahrrad-Rahmen, alte Fahrräder, Autowrack, Müllkippe, herrenlose Fahrräder, Sperrmüll, Elektromüll, kaputtes Fahrrad