Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf - Allgem. Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marschweg 3

    38489 Beetzendorf

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Neben dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
      Linie:
      • Bus: 300, 310, 800

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039000 97-287

    Fax: 039000 288

    Telefon Festnetz: 039000 97-289

    E-Mail: info@vg-beetzendorf.de

    Internet

    Bankverbindung

    VBG Beetzendorf-Diesdorf

    Empfänger: VBG Beetzendorf-Diesdorf

    IBAN: DE44 8105 5555 3022 0026 87

    BIC: NOLADE21SAW

    Bankinstitut: Sparkasse Altmark West

    Weitere Informationen

    Nur das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sachgebiet Abfallbehörde/ Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Alle Informationen zum Thema Abfall auch auf der Seite der Deponie GmbH und in der Abfall-App

    Adresse

    Postanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 15

    29410 Salzwedel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hinter dem Gebäude - Einfahrt neben der Schwimmhalle
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus Salzwedel Schwimmhalle
    • Haltestelle: Bus Salzwedel Kaufland

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30-11:30 Uhr Di. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-15:30 Uhr Fr. 08:30-11:30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Entsorgung Müll

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Fahrrad ohne Räder, Unrat, Waschmaschine, herrenlose Räder, Bauschutt, unerlaubte Entsorgung, Müllabfuhr, Fahrrad-Rahmen, alte Fahrräder, Autowrack, Müllkippe, herrenlose Fahrräder, Sperrmüll, Elektromüll, kaputtes Fahrrad

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de