Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Geburtsurkunde ausstellen bei Hausgeburt

    Auch bei Hausgeburten ist es möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt der Gemeinde  und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Coswig (Anhalt) - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    06869 Coswig (Anhalt)

    Parkplatz: Amtshausparkplatz
    Anzahl: 68
    Gebühren: nein


    Parkplatz: neben dem Amtshaus
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: neben dem Rathaus
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein

    Coswig (Anhalt) Post

    Bus: Coswig (Anhalt) Post

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 15:30 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr Hinweis: bzw. nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@coswig-online.de

    Telefon Festnetz: +49 34903 610-0

    Fax: +49 34903 610-171

    Weitere Informationen

    Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen melden sich bitte vorab telefonisch an. Der Fachbereich befindet sich im Erdgeschoss.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Webservice, Stadt Coswig)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.

    Fristen

    • Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche
      • Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
      • Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
    • Nachmeldung des Namens: innerhalb eines Monats

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2013 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)