Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen

    Auch bei Hausgeburten ist es möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Geburtsurkunde ausstellen bei Hausgeburt

    Auch bei Hausgeburten ist es möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt der Gemeinde  und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Salzatal - Standesamt, Friedhof

    Beschreibung

    Gehbeeinträchtigte Personen oder Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Straße der Einheit 12a

    06198 Salzmünde

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Gehbeeinträchtigte Personen oder Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Hausanschrift

    Straße der Einheit 12a

    06198 Salzmünde

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Gehbeeinträchtigte Personen oder Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@gemeinde-salzatal.de

    Telefon Festnetz: 034609 28-108

    Fax: 034609 28-200

    Bankverbindung

    Gemeinde Salzatal

    Empfänger: Gemeinde Salzatal

    IBAN: DE35 1203 0000 0000 8131 39

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

    Gemeinde Salzatal

    Empfänger: Gemeinde Salzatal

    IBAN: DE31 8005 3762 0385 3020 10

    BIC: NOLADE21HAL

    Bankinstitut: Saalesparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 28.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.

    Fristen

    • Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche
      • Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
      • Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
    • Nachmeldung des Namens: innerhalb eines Monats

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2013

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020