Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Geburtsurkunde ausstellen bei Hausgeburt
Auch bei Hausgeburten ist es möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt der Gemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Ansprechpartner
Standesamt/Friedhof
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Schloß Roßla
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Roßla, Bahnhof
Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen
Roßla, Hallesche Str.
Bus: 450, 451
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Schloß Roßla
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Roßla, Bahnhof
Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen
Roßla, Hallesche Str.
Bus: 450, 451
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034651 389-327(Standesamt)
Telefon Festnetz: 034651 389-328(Friedhof)
Fax: 034651 389-312
E-Mail: info@rossla.de
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte können sich vorab telefonisch anmelden. Außerdem befindet sich eine Klingel oberhalb der Treppe am Haupteingang.
erforderliche Unterlagen
-
bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
-
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
-
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.
Fristen
-
Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche
- Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
- Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
- Nachmeldung des Namens: innerhalb eines Monats
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Personenstandsurkunde