• Wallstawe (Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt)
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen

Auch bei Hausgeburten ist es möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.

Hinweise für Sachsen-Anhalt: Geburtsurkunde ausstellen bei Hausgeburt

Auch bei Hausgeburten ist es möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.

Beschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt der Gemeinde  und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

Ansprechpartner

Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf - Standesamt

Adresse

Hausanschrift

Marschweg 3

38489 Beetzendorf

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Marschweg 3

38489 Beetzendorf

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Himmelreichstraße 1

29413 Diesdorf

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr ; Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 039000 97-283(Beetzendorf)

Telefon Festnetz: 039000 97-285(Diesdorf)

Fax: 039000 288(Beetzendorf)

Fax: 039000 97-180(Diesdorf)

E-Mail: info@vg-beetzendorf.de

Bankverbindung

VBG Beetzendorf-Diesdorf

Empfänger: VBG Beetzendorf-Diesdorf

IBAN: DE44 8105 5555 3022 0026 87

BIC: NOLADE21SAW

Bankinstitut: Sparkasse Altmark West

Weitere Informationen

Nur das Erdgeschoss in Beetzendorf ist für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen erreichbar.

Version

Technisch erstellt am 05.11.2013

Technisch geändert am 01.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

erforderliche Unterlagen

  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunden
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • ggf. die Sorgeerklärungen
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.

Fristen

  • Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche
    • Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
    • Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
  • Nachmeldung des Namens: innerhalb eines Monats

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

Version

Technisch erstellt am 12.11.2013

Technisch geändert am 12.03.2024

Stichwörter

Personenstandsurkunde

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020