Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Geburtsurkunde ausstellen bei Hausgeburt
Auch bei Hausgeburten ist es möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.
Hinweise für Halle (Saale): Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen
Achtung: für Neugeborene ist zwingend eine persönliche Vorsprache mit vorheriger Terminvereinbarung in der Geburtenstelle des Standesamtes notwendig!
Achtung: für Neugeborene ist zwingend eine persönliche Vorsprache mit vorheriger Terminvereinbarung in der Geburtenstelle des Standesamtes notwendig!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt der Gemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Ansprechpartner
Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
Beschreibung
Gehört zu: Fachbereich Einwohnerwesen > Geschäftsbereich Finanzen und Personal
Zugeordnete Bereiche:
Team Erstbekurkundungen Geburten, Ehe, Sterbefälle
Team Fortführung Personenstandsregister / Namensänderung
Für Fragen zu den den Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen kann das Servicetelefon unter 0345 221 4623 genutzt werden.
Termine für die Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen können online vereinbart werden.
Die angebotenen Dienstleistungen der Abteilung finden Sie unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals.
Weitere Dienstleistungen außerhalb des Serviceportals:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2210(und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
Fax: +49 345 2214581
E-Mail: standesamt@halle.de
Formulare
Datenschutzhinweis Personenstandsurkunden
Datenschutzhinweis Geburtenbeurkundung
erforderliche Unterlagen
-
bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
-
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
-
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Hinweise für Halle (Saale): Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen
Im Rahmen des Online-Verfahrens ist auch eine Authentisierung über das Servicekonto Sachsen-Anhalt möglich.
Im Rahmen des Online-Verfahrens ist auch eine Authentisierung über das Servicekonto Sachsen-Anhalt möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.
Hinweise für Halle (Saale): Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen
Die Antragstellung kann persönlich durch Urkundeninhaber, Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge oder durch andere Personen mit Vollmacht eines Berechtigten oder einem Nachweis des rechtlichen Interesses erfolgen.
Die Beantragung ist online durchführbar:
- Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde
- Antrag auf Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister
In Ausnahmefällen ist auch eine schriftliche Anforderung (E-Mail, Post, Fax) möglich. Kontaktieren Sie das Standesamt Halle (Saale) in derartigen Fällen bitte zunächst unter standesamt@halle.de oder die Standesamt-Hotline 0345 221 4623.
Die Antragstellung kann persönlich durch Urkundeninhaber, Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge oder durch andere Personen mit Vollmacht eines Berechtigten oder einem Nachweis des rechtlichen Interesses erfolgen.
Die Beantragung ist online durchführbar:
- Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde
- Antrag auf Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister
In Ausnahmefällen ist auch eine schriftliche Anforderung (E-Mail, Post, Fax) möglich. Kontaktieren Sie das Standesamt Halle (Saale) in derartigen Fällen bitte zunächst unter standesamt@halle.de oder die Standesamt-Hotline 0345 221 4623.
Fristen
-
Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche
- Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
- Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
- Nachmeldung des Namens: innerhalb eines Monats
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Halle (Saale): Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 4 Wochen.
Die Urkunden werden ausschließlich per Post versandt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 4 Wochen.
Die Urkunden werden ausschließlich per Post versandt.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Halle (Saale): Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen
Die Gebühren werden im Prepaid-Verfahren im Rahmen der Onlinebeantragung gezahlt.
Alternativ per Überweisung nach Erhalt eines Kostenbescheides bei schriftlicher Antragstellung.
Die Gebühren werden im Prepaid-Verfahren im Rahmen der Onlinebeantragung gezahlt.
Alternativ per Überweisung nach Erhalt eines Kostenbescheides bei schriftlicher Antragstellung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen
Eine Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist nur am Ausstellungsort der Urkunde möglich. Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des jeweiligen Ereignisortes.
Das Standesamt führt Geburtenregister für 110 Jahre Jahre fort. Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen können beim Stadtarchiv abgefordert werden.
Eine Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist nur am Ausstellungsort der Urkunde möglich. Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des jeweiligen Ereignisortes.
Das Standesamt führt Geburtenregister für 110 Jahre Jahre fort. Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen können beim Stadtarchiv abgefordert werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Personenstandsurkunde