Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Geburtsurkunde ausstellen bei Hausgeburt

    Auch bei Hausgeburten ist es möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

    Hinweise für Halle (Saale): Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen

    Achtung: für Neugeborene ist zwingend eine persönliche Vorsprache mit vorheriger Terminvereinbarung in der Geburtenstelle des Standesamtes notwendig!

    Achtung: für Neugeborene ist zwingend eine persönliche Vorsprache mit vorheriger Terminvereinbarung in der Geburtenstelle des Standesamtes notwendig!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt der Gemeinde  und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen

    Beschreibung

    Gehört zu: Fachbereich Einwohnerwesen > Geschäftsbereich Finanzen und Personal 

    Zugeordnete Bereiche:

    Team Erstbekurkundungen Geburten, Ehe, Sterbefälle

    Team Fortführung Personenstandsregister / Namensänderung 

    Für Fragen zu den den Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen kann das Servicetelefon unter 0345 221 4623 genutzt werden.

    Termine für die Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen können online vereinbart werden.

    Die angebotenen Dienstleistungen der Abteilung finden Sie unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals

    Weitere Dienstleistungen außerhalb des Serviceportals:

    Änderung Geschlechtseintrag und Vornamen 

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    06108 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2210(und 115 (aus dem halleschen Festnetz))

    Fax: +49 345 2214581

    E-Mail: standesamt@halle.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

    Hinweise für Halle (Saale): Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen

    Im Rahmen des Online-Verfahrens ist auch eine Authentisierung über das Servicekonto Sachsen-Anhalt möglich.

    Im Rahmen des Online-Verfahrens ist auch eine Authentisierung über das Servicekonto Sachsen-Anhalt möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.

    Hinweise für Halle (Saale): Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen

    Die Antragstellung kann persönlich durch Urkundeninhaber, Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge oder durch andere Personen mit Vollmacht eines Berechtigten oder einem Nachweis des rechtlichen Interesses erfolgen.

    Die Beantragung ist online durchführbar:

    In Ausnahmefällen ist auch eine schriftliche Anforderung (E-Mail, Post, Fax) möglich. Kontaktieren Sie das Standesamt Halle (Saale) in derartigen Fällen bitte zunächst unter standesamt@halle.de oder die Standesamt-Hotline 0345 221 4623.

    Die Antragstellung kann persönlich durch Urkundeninhaber, Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge oder durch andere Personen mit Vollmacht eines Berechtigten oder einem Nachweis des rechtlichen Interesses erfolgen.

    Die Beantragung ist online durchführbar:

    In Ausnahmefällen ist auch eine schriftliche Anforderung (E-Mail, Post, Fax) möglich. Kontaktieren Sie das Standesamt Halle (Saale) in derartigen Fällen bitte zunächst unter standesamt@halle.de oder die Standesamt-Hotline 0345 221 4623.

    Fristen

    • Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche
      • Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
      • Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
    • Nachmeldung des Namens: innerhalb eines Monats

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen

    Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 4 Wochen.

    Die Urkunden werden ausschließlich per Post versandt.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 4 Wochen.

    Die Urkunden werden ausschließlich per Post versandt.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Halle (Saale): Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen

    Die Gebühren werden im Prepaid-Verfahren im Rahmen der Onlinebeantragung gezahlt.

    Alternativ per Überweisung nach Erhalt eines Kostenbescheides bei schriftlicher Antragstellung.

    Die Gebühren werden im Prepaid-Verfahren im Rahmen der Onlinebeantragung gezahlt.

    Alternativ per Überweisung nach Erhalt eines Kostenbescheides bei schriftlicher Antragstellung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Halle (Saale): Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen

    Eine Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist nur am Ausstellungsort der Urkunde möglich. Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des jeweiligen Ereignisortes.

    Das Standesamt führt Geburtenregister für 110 Jahre Jahre fort. Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen können beim Stadtarchiv abgefordert werden.

    Eine Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist nur am Ausstellungsort der Urkunde möglich. Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des jeweiligen Ereignisortes.

    Das Standesamt führt Geburtenregister für 110 Jahre Jahre fort. Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen können beim Stadtarchiv abgefordert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2013 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)