Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen
Auch bei Hausgeburten ist es möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Geburtsurkunde ausstellen bei Hausgeburt
Auch bei Hausgeburten ist es möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt der Gemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Dessau-Roßlau - Standesamt
Beschreibung
Das Standesamt ist eines der wichtigsten behördlichen Häuser überhaupt - es wird der Personenstand beurkundet. So sind unter Beachtung des Datenschutzes Hunderte von sogenannten Personenstandsbüchern aus dem Gebiet der Stadt Dessau-Roßlau vorhanden.
Diese werden seit 1876 geführt. Zahlreiche Bücher befinden sich im ständigen Zugriff des Standesbeamten und geben bei Bedarf Auskunft über Geburt, Vermählung und Tod aller gebürtigen Dessauerinnen und Dessauer sowie aller gebürtigen Roßlauerinnen und Roßlauer. Nur ganz alte Personenstandsbücher werden nicht mehr durch das Standesamt, sondern durch das Stadtarchiv geführt.
Das Standesamt finden Sie im Rathausaltbau auf der zweiten Etage.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 08.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr Für die Abholung von Urkunden für Neugeborene gelten folgende Öffnungszeiten: Montag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr WICHTIG: Auf Grund der epidemischem Lage erfolgt der Zugang zu den Ämtern überwiegend nur nach vorheriger Terminabsprache und Anmeldung beim jeweiligen Bearbeiter!
Kontakt
E-Mail: standesamt@dessau-rosslau.de
Telefon Festnetz: 0340 204-2033
Telefon Festnetz: 0340 204-1034
Fax: 0340 204-2692934
Weitere Informationen
Stichwörter
Heirat, Hochzeit
erforderliche Unterlagen
-
bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
-
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
-
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.
Fristen
-
Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche
- Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
- Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
- Nachmeldung des Namens: innerhalb eines Monats
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Personenstandsurkunde