Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen
Beschreibung
Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Straßenverkehrsbehörden.
Ansprechpartner
Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz Bauamt (Moltkestraße)
Anzahl: 35
Gebühren: nein
Frommhagenstraße
Bus: Frommhagenstraße
Stadtseeallee
Bus: Stadtseeallee
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz Bauamt (Moltkestraße)
Anzahl: 35
Gebühren: nein
Frommhagenstraße
Bus: Frommhagenstraße
Stadtseeallee
Bus: Stadtseeallee
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 11 45
39576 Stendal
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.
Kontakt
E-Mail: tiefbauamt@stendal.de
E-Mail: bewohnerparkausweise@stendal.de
Formulare
Antrag Bewohnerparkausweis
Halterbestätigung
erforderliche Unterlagen
- bisherige Anwohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Parkkarte, Bewohnerparken, Anwohnerparkausweis, Anwohnerparken