Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen

    Beschreibung

    Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

     Die Zuständigkeit liegt bei den Straßenverkehrsbehörden.

    Ansprechpartner

    Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestr. 34-36

    39576 Stendal

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Bauamt (Moltkestraße)
    Anzahl: 35
    Gebühren: nein

    Frommhagenstraße

    Bus: Frommhagenstraße


    Stadtseeallee

    Bus: Stadtseeallee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Moltkestr. 34-36

    39576 Stendal

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Bauamt (Moltkestraße)
    Anzahl: 35
    Gebühren: nein

    Frommhagenstraße

    Bus: Frommhagenstraße


    Stadtseeallee

    Bus: Stadtseeallee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    39576 Stendal

    Postanschrift

    Postfach 10 11 45

    39576 Stendal

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 23.03.2023 (von: Webservice, Stadt Stendal)

    Technisch geändert am 17.08.2024 (von: Webservice, Stadt Stendal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • bisherige Anwohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2013 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 27.10.2023 (von: Bethge, Vanessa)

    Stichwörter

    Parkkarte, Bewohnerparken, Anwohnerparkausweis, Anwohnerparken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)