Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen
Beschreibung
Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Straßenverkehrsbehörden.
Hinweise für Bernburg (Saale): Bewohnerparkausweis verlängern
Gemäß Erstem Funktionalreformgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.12.2004 mit Gültigkeit ab 01.01.2005 erfüllen die Gemeinden die Aufgaben des § 45 Abs. 1 bis 1d ff StVO als örtliche Straßenverkehrsbehörde im übertragenen Wirkungskreis. Da dies die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen ist, ist die Stadt Bernburg (Saale) hierfür zuständig.
Gemäß Erstem Funktionalreformgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.12.2004 mit Gültigkeit ab 01.01.2005 erfüllen die Gemeinden die Aufgaben des § 45 Abs. 1 bis 1d ff StVO als örtliche Straßenverkehrsbehörde im übertragenen Wirkungskreis. Da dies die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen ist, ist die Stadt Bernburg (Saale) hierfür zuständig.
Ansprechpartner
Verkehr
Beschreibung
Rathaus II / EG links
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schlossgartenstraße 16
06406 Bernburg (Saale)
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03471 659-693
Fax: 03471 659-309
Weitere Informationen
Rollstuhlgerecht ist nur das Erdgeschoss. Es ist nur ein Zugang für Rollstuhlfahrer im Hinterhof des Rathauses II bis in das Erdgeschoss vorhanden.
erforderliche Unterlagen
- bisherige Anwohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Hinweise für Bernburg (Saale): Bewohnerparkausweis verlängern
Erstes Funktionalreformgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.12.2004 mit Gültigkeit ab 01.01.2005
Erstes Funktionalreformgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.12.2004 mit Gültigkeit ab 01.01.2005
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Fristen
Hinweise für Bernburg (Saale): Bewohnerparkausweis verlängern
Der Bewohnerparkausweis ist für 1 Jahr gültig.
Der Bewohnerparkausweis ist für 1 Jahr gültig.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Bernburg (Saale): Bewohnerparkausweis verlängern
Für die Verlängerung des Bewohnerparkausweises fallen 30,70 Euro Verwaltungsgebühr an.
Für die Verlängerung des Bewohnerparkausweises fallen 30,70 Euro Verwaltungsgebühr an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Parkkarte, Bewohnerparken, Anwohnerparkausweis, Anwohnerparken