Personalausweis Meldung wegen Fund

    Fund eines Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
    Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
    Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
    Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Dessau-Roßlau - Bürgeramt

    Beschreibung

    Für zahlreiche Dienstleistungen des Bürgeramtes ist für die Erledigung vorab ein Termin zu vereinbaren.

    • über die Service-Nummer 0340 204-2133

    • aber auch online
      Zwischenzeitlich stornierte Termine werden automatisch für eine erneute Buchung zur Verfügung gestellt. Schauen Sie gerne regelmäßig nach freien Terminen.

    • über das zentrale Mailpostfach des Bürgeramtes buergeramt@dessau-rosslau.de  

    Adresse

    Hausanschrift

    Zerbster Straße 4

    06844 Dessau-Roßlau

    August-Bebel-Platz

    Straßenbahn: August-Bebel-Platz


    Bauhaus Museum

    Straßenbahn: Bauhaus Museum

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Samstag*: 08.00 - 12.00 Uhr *Öffnung nur jeden 1. Samstag im Monat für einen terminfreien Sprechtag. WICHTIG: Für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten im Bürgeramt ist vorab eine Terminvereinbarung erforderlich! über die Service-Nummer 0340 204-2133 aber auch online (Zwischenzeitlich stornierte Termine werden automatisch für eine erneute Buchung zur Verfügung gestellt. Schauen Sie gerne regelmäßig nach freien Terminen.) über das zentrale Mailpostfach des Bürgeramtes buergeramt@dessau-rosslau.de  

    Kontakt

    E-Mail: buergeramt@dessau-rosslau.de

    Telefon Festnetz: 0340 204-2033

    Telefon Festnetz: 0340 204-1633

    Fax: 0340 204-2692933

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht im gesamten Erdgeschoss

    Stichwörter

    Bürgeramt

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2022 (von: Webservice, Stadt Dessau-Roßlau)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, Stadt Dessau-Roßlau)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    -    wiedergefundener Personalausweis

    Voraussetzungen

    Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

    Fristen

    Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2013 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    melden, elektronischer Personalausweis, Fund, wiederaufgetaucht, ePA, wiedergefunden, Wiederauffinden, neu, PA, neuer Personalausweis, Perso, Meldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)