Fund eines Personalausweises melden
Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Ansprechpartner
Stadt Dessau-Roßlau - Bürgeramt
Beschreibung
Für zahlreiche Dienstleistungen des Bürgeramtes ist für die Erledigung vorab ein Termin zu vereinbaren.
- über die Service-Nummer 0340 204-2133
- aber auch online
Zwischenzeitlich stornierte Termine werden automatisch für eine erneute Buchung zur Verfügung gestellt. Schauen Sie gerne regelmäßig nach freien Terminen.
- über das zentrale Mailpostfach des Bürgeramtes buergeramt@dessau-rosslau.de
Adresse
Hausanschrift
August-Bebel-Platz
Straßenbahn: August-Bebel-Platz
Bauhaus Museum
Straßenbahn: Bauhaus Museum
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Samstag*: 08.00 - 12.00 Uhr *Öffnung nur jeden 1. Samstag im Monat für einen terminfreien Sprechtag. WICHTIG: Für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten im Bürgeramt ist vorab eine Terminvereinbarung erforderlich! über die Service-Nummer 0340 204-2133 aber auch online (Zwischenzeitlich stornierte Termine werden automatisch für eine erneute Buchung zur Verfügung gestellt. Schauen Sie gerne regelmäßig nach freien Terminen.) über das zentrale Mailpostfach des Bürgeramtes buergeramt@dessau-rosslau.de  
Kontakt
E-Mail: buergeramt@dessau-rosslau.de
Telefon Festnetz: 0340 204-2033
Telefon Festnetz: 0340 204-1633
Fax: 0340 204-2692933
Weitere Informationen
Stichwörter
Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
- wiedergefundener Personalausweis
Voraussetzungen
Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben
Fristen
Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.10.2021
Stichwörter
melden, elektronischer Personalausweis, Fund, wiederaufgetaucht, ePA, wiedergefunden, Wiederauffinden, neu, PA, neuer Personalausweis, Perso, Meldung