Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    SG Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstr. 117

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Köthener Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Friedrichstraße
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
    • Haltestelle: Stadtwerke
      Linie:
      • Bus: Stadtverkehr Linie 130
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1261

    39202 Schönebeck (Elbe)

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Dienstag: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 14:00 Uhr Sonnabend: geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03928 710-619

    Telefon Festnetz: 03928 710-610

    E-Mail: buergerbuero@schoenebeck-elbe.de

    Internet

    Formulare

    Anzeige über den Verlust / das Wiederauffinden eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderausweises, vorläufigen Personalausweises oder vorläufigen Reisepasses

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstr. 117

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Köthener Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Friedrichstraße
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck
    • Haltestelle: Stadtwerke
      Linie:
      • Bus: Stadtverkehr Linie 130
    • Haltestelle: Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck
    • Haltestelle: Bahnbrückental
      Linie:
      • Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1261

    39202 Schönebeck (Elbe)

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sonnabend: geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03928 710-619

    Telefon Festnetz: 03928 710-616

    E-Mail: buergerbuero@schoenebeck-elbe.de

    Internet

    Formulare

    Anzeige über den Verlust / das Wiederauffinden eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderausweises, vorläufigen Personalausweises oder vorläufigen Reisepasses

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

    Verlust beim Bürgeramt melden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
    • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
    • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
    • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
    • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Stichwörter

    ePA, Meldung, Verlust, Anzeigen, neuer Personalausweis, Personalausweis verloren, Personalausweis Verlust, PA, elektronischer Personalausweis, Anzeige Verlust Ausweis, Perso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English