Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt.
Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion: Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder bei der Polizei an, wird der Online-Ausweis automatisch gesperrt.
- Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
- Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
- Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch bei der Polizei Anzeige erstattet werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Schkopau - Einwohnermeldeamt und Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt am Gemeindeamt
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz gegenüber der Sekundarschule
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
Linie:- Straßenbahn: Tram 5
- Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
Linie:- Bus: Linie A, B, 724, Rufbus 732
- Haltestelle: Schkopau, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Halle-Eisenach
- Haltestelle: Schkopau, Bunawerke
Linie:- Regionalbahn: Merseburg-Schafstädt
- Haltestelle: Schkopau, Schulstraße
Linie:- Bus: Linie 724
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag: nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@gemeinde-schkopau.de
Kontaktperson
Frau Janine Riesner (Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt und Wahlen)
Frau Denise Clemens (Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt und Friedhofswesen)
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Schkopau
Empfänger: Gemeinde Schkopau
IBAN: DE74 8005 3762 3630 0012 88
BIC: NOLADE21HAL
Bankinstitut: Saalesparkasse
Formulare
Vollmacht des Ausweisinhabers zur Abholung des Personalausweises
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss des Bürgerhauses ist rollstuhlgerecht erreichbar. Dort befinden sich die wichtigsten Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. In einem Besprechungsraum im Erdgeschoss kann bei Erfordernis Rücksprache mit anderen Gesprächspartnern aus der Gemeindeverwaltung geführt werden.
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
- Personalausweis wurde gestohlen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang der Meldung automatisch gesperrt.
Diebstahl beim Bürgeramt melden:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
- Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
- Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Diebstahlsmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
- Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
- Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Fristen
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
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