Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

    Ihr Personalausweis abläuft,

    • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • Sie in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

    Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Leuna - Meldewesen / Passangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaustraße 1

    06237 Leuna

    Parkplätze

    • Parkplatz: Günthersdorf, vor dem Haus
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Leuna, vor dem Rathaus
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Leuna, hinter dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    06237 Leuna

    Parkplätze

    • Parkplatz: Günthersdorf, vor dem Haus
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Leuna, vor dem Rathaus
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Leuna, hinter dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Merseburger Landstraße 38

    06237 Leuna

    Verwaltungsaußenstelle im Ortsteil Günthersdorf

    Parkplätze

    • Parkplatz: Günthersdorf, vor dem Haus
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Leuna, vor dem Rathaus
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Leuna, hinter dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus Leuna und Außenstelle Gesundheitszentrum Leuna: Montag: nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: nach vorheriger Terminvereinbarung Außenstelle Günthersdorf Mittwoch: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03461 813-222

    Telefon Festnetz: 034638 56-108(Verwaltungsaußenstelle im Ortsteil Günthersdorf)

    Telefon Festnetz: 03461 840-135(Rathaus Leuna)

    E-Mail: info@leuna.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Rathaus ist nur teilweise barrierefrei erreichbar. Der Behindertenparkplatz und der Fahrstuhl befinden sich auf der Hofseite vom Rathaus.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Leuna - Meldewesen / Passangelegenheiten

    Adresse

    Besucheranschrift

    Merseburger Landstraße 38

    06237 Günthersdorf

    Parkplätze

    • Parkplatz: Günthersdorf, vor dem Haus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Leuna, vor dem Rathaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Leuna, hinter dem Rathaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Günthersdorf, Schwarzer Bär
      Linie:
      • Bus: Günthersdorf, Schwarzer Bär
    • Haltestelle: Leuna, Sachsenplatz
      Linie:
      • Straßenbahn: Leuna, Sachsenplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Rathausstraße 1

    06237 Leuna

    Parkplätze

    • Parkplatz: Günthersdorf, vor dem Haus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Leuna, vor dem Rathaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Leuna, hinter dem Rathaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Günthersdorf, Schwarzer Bär
      Linie:
      • Bus: Günthersdorf, Schwarzer Bär
    • Haltestelle: Leuna, Sachsenplatz
      Linie:
      • Straßenbahn: Leuna, Sachsenplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    06237 Leuna

    Parkplätze

    • Parkplatz: Günthersdorf, vor dem Haus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Leuna, vor dem Rathaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Leuna, hinter dem Rathaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Günthersdorf, Schwarzer Bär
      Linie:
      • Bus: Günthersdorf, Schwarzer Bär
    • Haltestelle: Leuna, Sachsenplatz
      Linie:
      • Straßenbahn: Leuna, Sachsenplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus Rathausstr. 1, 06237 Leuna Di.: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do.: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Verwaltungsaußenstelle Günthersdorf Merseburger Landstr. 38, 06237 Leuna Mi.: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03461 840-135

    Telefon Festnetz: 034638 56-108

    Fax: 03461 813-222

    Weitere Informationen

    Das Rathaus ist nur teilweise barrierefrei erreichbar. Der Behindertenparkplatz und der Fahrstuhl befinden sich auf der Hofseite vom Rathaus.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    für antragstellende Personen ab 24 Jahren: Gebühr 37.00 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.80 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de