Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

    Ihr Personalausweis abläuft,

    • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • Sie in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

    Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra - Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Hütte 1

    06311 Helbra

    Behindertenparkplatz: Hof des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Gegenüber dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Helbra (Hauptstraße) ca. 800m entfernt

    Bus: 420; 421; 427; 434

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034772 50-162

    Telefon Festnetz: 034772 50-161

    Fax: 034772 27231

    E-Mail: info@verwaltungsamt-helbra.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

    Hinweise für Mansfelder Grund-Helbra: Personalausweis

    Für die Beantragung eines neuen Personalausweises, vorläufigen Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses werden folgende Unterlagen benötigt:

    • alter Kinderausweis, Kinderreisepass (sofern vorhanden)
       
    • Ihr bisheriger Personalausweis oder Reisepass,
       
    • jeweils ein aktuelles Lichtbild, das - wie bereits beim Reisepass - bestimmten biometrischen Vorgaben entspricht. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen (keine Halbprofile!), wobei das Gesicht zentriert auf dem Foto erkennbar sein muss. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei).
       
    • ledige Personen: Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde,
       
    • verheiratete Personen: Geburtsurkunde und Eheurkunde, aus der die Namensführung hervorgeht (Stammbuch),
       
    • geschiedene Personen: Geburtsurkunde, Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil,
       
    • verwitwete Personen: Geburtsurkunde und Eheurkunde.


    zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren:
     

    • Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten,
       
    • die persönliche Begleitung durch den Sorgeberechtigten ist erforderlich,
       
    • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Negativattest vom Jugendamt),
       
    • bei Beantragung durch nur ein sorgeberechtigtes Elternteil ist eine Kopie des Personaldokumentes beizubringen,
       
    • die Anwesenheit des Kindes/Jugendlichen ist unabhängig vom Alter in jedem Fall erforderlich.

    Für die Beantragung eines neuen Personalausweises, vorläufigen Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses werden folgende Unterlagen benötigt:

    • alter Kinderausweis, Kinderreisepass (sofern vorhanden)
       
    • Ihr bisheriger Personalausweis oder Reisepass,
       
    • jeweils ein aktuelles Lichtbild, das - wie bereits beim Reisepass - bestimmten biometrischen Vorgaben entspricht. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen (keine Halbprofile!), wobei das Gesicht zentriert auf dem Foto erkennbar sein muss. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei).
       
    • ledige Personen: Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde,
       
    • verheiratete Personen: Geburtsurkunde und Eheurkunde, aus der die Namensführung hervorgeht (Stammbuch),
       
    • geschiedene Personen: Geburtsurkunde, Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil,
       
    • verwitwete Personen: Geburtsurkunde und Eheurkunde.


    zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren:
     

    • Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten,
       
    • die persönliche Begleitung durch den Sorgeberechtigten ist erforderlich,
       
    • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Negativattest vom Jugendamt),
       
    • bei Beantragung durch nur ein sorgeberechtigtes Elternteil ist eine Kopie des Personaldokumentes beizubringen,
       
    • die Anwesenheit des Kindes/Jugendlichen ist unabhängig vom Alter in jedem Fall erforderlich.

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    für antragstellende Personen ab 24 Jahren: Gebühr 37.0 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.8 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.0 EUR

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR

    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2013 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 06.05.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)