Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
Ihr Personalausweis abläuft,
- Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- Sie in Deutschland gemeldet sind und
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.
Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:
- Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
- Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.
Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Südliches Anhalt - Einwohnermeldeamt
Beschreibung
Folgende Anliegen können Sie am
Dienstag von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr sowie
Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15.30 Uhr
im Bürgerbüro in der Außenstelle Gröbzig (Marktplatz 1) erledigen:
Einwohnermeldewesen
An-, Ab- und Ummeldungen
Auskünfte aus dem Melderegister
Auskunftssperren einrichten
Passwesen
Ausstellung von Personalausweisen
Vorläufige Personalausweise
Verlusterklärungen
Einziehung und Vernichtung von Personalausweisen
Ausstellung von Reisepässen
Passverluste
Reisepassänderungen
Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe
Vernichtung von Reisepässen
Führungszeugnisse
Beglaubigung von Zeugnis-, Urkundenabschriften und Kopien
Untersuchungsberechtigungsscheine
Fundamt
Anzeige von Fundsachen
Ordnungsamt
Antrag zur Sondernutzung auf öffentlichem Grund
Antrag zum Fällen von Bäumen, Sträuchern, Hecken
Friedhofsverwaltung
Antrag auf Verlängerung einer Grabstätte
Antrag auf Einebnung einer Grabstätte
Steueramt
Hundesteueranmeldung und Hundesteuerabmeldung
Einrichtung einer Einzugsermächtigung
Ausgabe von Formularen für die Steuererklärung
Entgegennahme von Post an das Verwaltungsamt.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 48
Gebühren: nein
Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
Bus: 470, 492, 493
Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
Bus: 470, 492, 493
Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
Bus: 470, 492
Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf
Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
Bus: 493
Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
Bus: 493
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 48
Gebühren: nein
Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
Bus: 470, 492, 493
Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
Bus: 470, 492, 493
Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
Bus: 470, 492
Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf
Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
Bus: 493
Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
Bus: 493
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Die Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt sind für den Besucherverkehr geöffnet. Ausnahme bildet das Einwohnermeldeamt. Hierfür ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig.  
Kontakt
Telefon Festnetz: 034978 265-33(OT Weißandt-Gölzau)
Telefon Festnetz: 034978 265-71(OT Gröbzig)
Fax: 034978 265-55(OT Weißandt-Gölzau)
Fax: 034978 265-19(OT Gröbzig)
E-Mail: info@suedliches-anhalt.de
Bankverbindung
Stadt Südliches Anhalt
Empfänger: Stadt Südliches Anhalt
IBAN: DE93 8005 3722 0302 0030 37
BIC: NOLADE21BTF
Weitere Informationen
Das Einwohnermeldeamt der Hauptstelle im Ortsteil Weißandt-Gölzau sowie die Außenstelle im Ortsteil Gröbzig sind ebenerdig zu erreichen, allerdings befindet sich jeweils am Haupteingang eine Stufe.
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
- gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
für antragstellende Personen ab 24 Jahren: Gebühr 37.0 EUR
für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.8 EUR
für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.0 EUR
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
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