Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Adressänderung im Personalausweis beantragen

    Sie sind umgezogen? Die neue Adresse muss auf Ihrem Personalausweis vermerkt werden.

    Beschreibung

    Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

    Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

    Ansprechpartner

    Für Kemberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
    • bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde ggf. vorhandenen Reisepass

    Formulare

    Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

    Voraussetzungen

    Ihre Anschrift hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihre neue Anschrift muss auf Ihrem Personalausweis vermerkt werden.

    Melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.

    Dort legen Sie Ihren aktuellen Ausweis und Ihre neue Adresse vor.

    Auf Ihrem Personalausweis wird ein Aufkleber mit der neuen Anschrift angebracht. Die neue Adresse wird auch auf dem Chip Ihres Ausweises gespeichert.

    Fristen

    Sie müssen die Änderung schnellstmöglich beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 29.10.2013 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Anforderung eines Identitätsnachweises

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)