Adressänderung im Personalausweis beantragen
Sie sind umgezogen? Die neue Adresse muss auf Ihrem Personalausweis vermerkt werden.
Beschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039388 971-33
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, SEPA-Überweisung, Überweisung
Bankverbindung
Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck
Empfänger: Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck
IBAN: DE44 8105 0555 3032 0001 64
BIC: NOLADE21SDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Stendal
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
- bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde ggf. vorhandenen Reisepass
Formulare
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Voraussetzungen
Ihre Anschrift hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ihre neue Anschrift muss auf Ihrem Personalausweis vermerkt werden.
Melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
Dort legen Sie Ihren aktuellen Ausweis und Ihre neue Adresse vor.
Auf Ihrem Personalausweis wird ein Aufkleber mit der neuen Anschrift angebracht. Die neue Adresse wird auch auf dem Chip Ihres Ausweises gespeichert.
Fristen
Sie müssen die Änderung schnellstmöglich beantragen.
Bearbeitungsdauer
0 Tage (in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Anforderung eines Identitätsnachweises